Aktuelles
Die Veranstaltung ist bei der Architektenkammer NRW in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur mit 7 Fortbildungspunkten anerkannt.
Zielsetzung
Die novellierte Gefahrstoffverordnung (2024) bringt weitreichende Änderungen für den Umgang mit Schadstoffen in Gebäuden. Besonders relevant sind neue Mitwirkungs- und Informationspflichten (§ 5a GefStoffV), risikobezogene Maßnahmen (§ 11a GefStoffV), sowie strengere Anforderungen an die Fachkunde (§ 11a Abs. 6 GefStoffV). Das Seminar vermittelt praxisnah, wie Wohnungsunternehmen, Auftraggeber und ausführende Betriebe die neuen Vorschriften rechtssicher umsetzen und Haftungsrisiken vermeiden.