Vorbeugender Brandschutz im Wohnungsbau hört nicht mit der Einhaltung der Bauvorschriften bei der Planung und dem Bau eines Wohnhauses auf. Fallbeispiele zeigen die gemeinsame Verantwortung von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern für den vorbeugenden Brandschutz im täglichen Gebrauch der Wohngebäude auf. Selbstverständlich haben gewöhnliche Wohngebäude in aller Regel keinen benannten Brandschutzbeauftragten. Dennoch gibt es aus Sicht der Brandschutzbeauftragten wichtige Ansätze in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz von Wohngebäuden. Hierzu gehört zum einen seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer oder Wohnungseigentümergesellschaften die Verantwortung für eine präventive Instandhaltung. Zum anderen ist jede Wohnungsnutzerin und jeder Wohnungsnutzer in der Pflicht, kritische Situationen des vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vermeiden und wenn er solche Missstände wahrnimmt, für Abhilfe zu sorgen.
In dem Seminar werden die Grundlagen des Brandschutzes vermittelt. Für ein einheitliches Verständnis werden die Bereiche des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes beleuchtet. Die Themen werden durch Praxisbeispiele illustriert und es werden Möglichkeiten, aber auch Grenzen bei der Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes im Wohnungsbau aufgezeigt.