Zielsetzung
Das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 ordnet die steuerliche Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie anschaffungsnahen Herstellungskosten bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden neu. Das Seminar führt systematisch durch die Prüfungsfolge: Betriebsbereitschaft, objektive und subjektive Funktionstüchtigkeit, Standardhebung, Erweiterung, wesentliche Verbesserung sowie die Drei-Jahres- und 15-%-Regel. Behandelt werden außerdem Sanierungen in Raten, die Aufteilung gemischter Maßnahmen, die Feststellungslast und Abweichungen zur handelsrechtlichen Beurteilung energetischer Sanierungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden die Regelungen anhand der Beispiele des BMF-Schreibens auf typische Gebäudemaßnahmen an.