Zielsetzung
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Regierungsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich beschlossen. Damit endet eine Phase politischer Ankündigungen und beginnt eine Phase konkreter Entscheidungen für Wohnungsunternehmen. Die Debatte um Technologieoffenheit klingt zunächst nach mehr Freiheit. Tatsächlich steigen jedoch die Anforderungen an wirtschaftliche Risikoabwägungen, Förderstrategien und langfristige Investitionssicherheit. Wer heute nur auf kurzfristige Heizkosten schaut, unterschätzt die regulatorischen und marktlichen Folgen der nächsten Jahre.
Das Online-Seminar ordnet die Regelungen des Gesetzesentwurfs auch vor dem Hintergrund der Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) praxisnah ein. Im Mittelpunkt stehen die Konsequenzen für Modernisierung, Wärmewende, Investitionsplanung und Bestandsstrategie in der Wohnungswirtschaft.
Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu den Änderungsvorhaben.