- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft
Eine dieser Voraussetzungen muss zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung vorliegen.
WICHTIG: Den Nachweis für die Erfüllung dieser Voraussetzungen reichen Sie bei uns bereits mit Ihrer Anmeldung per Mail (
akademie@e-b-z.de) ein.
Lassen Sie die Zulassungsvoraussetzungen zuvor direkt von der IHK prüfen, bei der Sie Ihre IHK-Prüfung ablegen möchten (Wohn-, Arbeits- oder Schulort Bochum). Von dieser erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung eine Bestätigung, die Sie auch uns zukommen lassen. Den
Antrag auf Zulassung und Anmeldung für die IHK Mittleres Ruhrgebiet finden Sie
hier. Ggf. können Sie erstmals auch nur die Zulassungsvoraussetzungen prüfen lassen.
Sind die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung nur teilweise erfüllt (und eine Prüfung durch die IHK somit noch nicht möglich), so lassen Sie uns die Nachweise zukommen, aus denen hervorgeht, dass zum Zeitpunkt der Prüfung von einer vollständigen Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auszugehen ist (z.B. Arbeitsvertrag oder Bescheinigung durch den Arbeitgeber).
Beachten Sie bitte bei einer späteren Prüfung durch die IHK, dass diese ihre Entscheidung autonom trifft und das EBZ bzw. eine erfolgte Anmeldung zum EBZ-Lehrgang keinen Einfluss darauf hat.