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Seminar

Mietrecht in 60 Minuten – Teil 4: Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Erben bei Tod des Mieters

Termine/Orte

SVA015414
Online Dienstag 09:00 – 10:00 Uhr
SVA015415
Online Donnerstag 09:00 – 10:00 Uhr
Teilnehmerpreis 120,00 € Fördermöglichkeiten 1 MaBV-Stunden (Immobilienmakler) 1 MaBV-Stunden (Wohnimmobilienverwalter)
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ein Mikrofon erforderlich.
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Webcam erforderlich.

Zielsetzung

Stirbt eine Mieterin oder ein Mieter, ist es problemlos das Mietverhältnis fortzuführen, wenn eine weitere Mieterin oder Mieter vorhanden ist. Gibt es beides nicht, kommt eine Fortsetzung mit der Erbin oder dem Erben des Verstorbenen in Betracht. Kompliziert wird es, wenn bisher bekannte Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben oder Erben von vornherein nicht bekannt waren.

Im vierten Teil unserer 60-minütigen Online-Seminarreihe erfahren Sie die mietrechtlichen Grundlagen, die einer Vermieterin oder einem Vermieter bei Tod der Mieterin oder des Mieters zur Verfügung stehen, um die Wohnung möglichst schnell weiter vermieten zu können.

Haben Sie Interesse an weiteren kurzen Impulsen zum Thema Mietrecht? Dann schauen Sie sich auch gerne Teil 5 an.

Inhalte

  • Kündigung – Voraussetzungen mit und ohne Erbschein
  • Erbenermittlung – Bei wem und wie nachfragen?
  • Antrag auf Bestellung einer Nachlasspflegerin oder eines Nachlasspfleges
  • Aufgaben einer Nachlasspflegerin oder eines Nachlasspfleges
  • Wohnungsräumung – Rechtliche Voraussetzungen

Ihre Vorteile

  • Alle Inhalte orientieren sich an pragmatischen und umsetzbaren Inhalten.
  • Sie können bequem und kostengünstig vom Arbeitsplatz oder aus dem Home-Office teilnehmen.
  • Während des Online-Seminars ist der Austausch mit der Referentin oder dem Referenten und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern per Mikrofon und Chat möglich.

Zielgruppe

  • Mitarbeiter:in aus dem Bereich Bestandsmanagement
  • Hausverwalter:in
  • Quereinsteiger:in

Termine/Orte

09:00 - 10:00 Uhr
Online

Trainer/-in

  • Dr. Dominik Hark
    ist Rechtsanwalt in der auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er berät zu allen Fragen des Bau- und Architektenrechts sowie zum Immobilienrecht. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen sowie die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder die Abwehr von Inanspruchnahmen. Er ist zudem ständiger Referent zu immobilienrechtlichen Themen.

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