Stirbt eine Mieterin oder ein Mieter, ist es problemlos das Mietverhältnis fortzuführen, wenn eine weitere Mieterin oder Mieter vorhanden ist. Gibt es beides nicht, kommt eine Fortsetzung mit der Erbin oder dem Erben des Verstorbenen in Betracht. Kompliziert wird es, wenn bisher bekannte Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben oder Erben von vornherein nicht bekannt waren.
Im vierten Teil unserer 60-minütigen Online-Seminarreihe erfahren Sie die mietrechtlichen Grundlagen, die einer Vermieterin oder einem Vermieter bei Tod der Mieterin oder des Mieters zur Verfügung stehen, um die Wohnung möglichst schnell weiter vermieten zu können.
Haben Sie Interesse an weiteren kurzen Impulsen zum Thema Mietrecht? Dann schauen Sie sich auch gerne
Teil 5 an.