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Seminar

Schönheitsreparaturen – Aktuelle Rechtsprechung und Präxisfälle

Termine/Orte

SVA015444
Online Dienstag 09:30 – 17:00 Uhr
Teilnehmerpreis 400,00 € Fördermöglichkeiten 6 MaBV-Stunden (Immobilienmakler) 6 MaBV-Stunden (Wohnimmobilienverwalter)
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ein Mikrofon erforderlich.
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Webcam erforderlich.

Zielsetzung

Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen verändert massiv, was Sie als Vermieter/in noch vertraglich regeln dürfen – und was nicht. Immer mehr Klauseln werden gekippt, Mieter fordern Rückzahlungen – und selbst neue Verträge sind rechtlich angreifbar. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Mietverträge rechtssicher gestalten und sich wirksam vor Forderungen schützen. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die aktuellsten Urteile und deren konkrete Bedeutung für Ihre tägliche Praxis. Typische Streitfälle und Vertragsklauseln werden gemeinsam analysiert. So vermeiden Sie teure Fehler – und sichern Ihre Ansprüche professionell ab.

Inhalte

  • Inhalt, Art und Umfang von Schönheitsreparaturen
  • Wirksame vertragliche Übertragung auf den Mieter – wie geht das?
  • Wann gilt eine Wohnung als „renoviert“ übergeben?
  • Bedeutung und Rechtsfolgen von starren Fristen, Öffnungsklauseln, Übermaßverbot u.a.
  • Abgeltungsklauseln und ihre Wirksamkeit

Ihre Vorteile

  • Sie erkennen wirksame und unwirksame Vertragsklauseln.
  • Sie vermeiden Gerichtsprozesse und setzen Ansprüche fundiert durch.
  • Sie erhalten einen kompakten Überblick zur aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Zielgruppe

  • Leiter/in Bestandsbewirtschaftung
  • Mitarbeiter/in aus dem Bereich Vermietung und Bestand
  • Privatpersonen, die eigene Immobilien bewirtschaften

Termine/Orte

09:30 - 17:00 Uhr
Online

Trainer/-in

  • RA Matthias Voigt
    ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht deutschlandweit tätig. Seine Schwerpunkte als Dozent an der EBZ-Akademie liegen im Bereich Mietrecht, Immobilien, Maklerrecht und dem Forderungsmanagement sowie der Schnittstelle zwischen Immobilien und Erbrecht.

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