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Seminar

Wohnungsabnahme und -übergabe – Rechtssicherheit auch bei bösen Überraschungen

Termine/Orte

SVA008856
Bochum
SVA011485
Bochum
SVA011486
Bochum
Teilnehmerpreis 360,00 € Fördermöglichkeiten 6 MaBV-Stunden
Inhouse Anfrage

Aktuelles

Unsere Seminar Broschüre für das vierte Quartal 2023 ist da!
Klicken Sie HIER!

Zielsetzung

Immer häufiger werden Wohnungen in einem immer schlechteren Zustand zurückgegeben.
Was tragen Sie in Ihr Protokoll ein? Wie beschreiben Sie einen Mangel, knapp oder ausführlich? Muss der Mieter das Protokoll unterschreiben? Müssen Sie ihm ein Exemplar aushändigen?
Welche Arbeiten können Sie nach der aktuellen Rechtsprechung überhaupt noch vom Mieter verlangen? Kann man verhindern, dass Sie als Vermieter letztlich selbst regelmäßig die Schönheitsreparaturen in der Wohnung des Mieters ausführen müssen? Und was ist, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen durchgeführt hat, ohne dazu verpflichtet zu sein? Antworten darauf erhalten Sie in dieser Seminarveranstaltung.

Inhalte

  • Notwendigkeit und rechtliche Bedeutung von Protokollen
  • Wesentliche Inhalte von Protokollen
  • Besichtigungsrecht des/r Vermieters/in
  • Mangelbeschreibung (Holzwerk, Decken, Wände, Bodenbelag, Elektroinstallation etc.)
  • Übernahme von Veränderungen des/r Vormieters/in
  • Rückbauverpflichtung des/r Mieters/in
  • Versteckte Mängel
  • Verjährung gem. § 548 BGB
  • Inhalt und Umfang von Schönheitsreparaturen (mit aktueller Rechtsprechung)

Ihre Vorteile

  • Ihr Problembewusstsein bei der Protokollerstellung wird geschärft
  • Sie lernen, Protokolle zukünftig rechtssicher zu erstellen und durchsetzbare Ansprüche besser zu erkennen
  • Das Seminar hilft Ihnen, die Rechtsprechung über Schönheitsreparaturen zu verstehen

Zielgruppe

  • Mitarbeiter aus dem Bereich Vermietung
  • Hausverwalter
  • Hausmeister
  • Privatpersonen, die eigene Immobilien bewirtschaften

Sonstiges

Fördermöglichkeiten:

Sie wohnen in NRW und interessieren sich für eine Veranstaltung am EBZ? 

Dann nutzen Sie jetzt den Bildungsscheck NRW, mit dem Ihre Fortbildung mit bis zu 500 € vom Staat gefördert wird. Den Antrag dafür stellen Sie bei einer zertifizierten Beratungsstelle und alle weiteren Informationen zu dieser Fördermöglichkeit finden Sie hier.  

Tipp: Antragsberechtigt sind auch Unternehmen für ihre Beschäftigten.

Termine/Orte

09:30 - 17:00 Uhr
EBZ - Europäisches Bildungszentrum Springorumallee 20 44795 Bochum

Trainer/-in

  • Gudrun Kleiner
    ist sowohl Juristin als auch Immobilienmaklerin. Ihr Spezialgebiet als Trainerin ist das Immobilien- und Maklerrecht. Als ehemalige Geschäftsführerin eines Haus- und Grundbesitzervereins in Süddeutschland ist sie mit sämtlichen Fragestellungen rund um Immobilien und Eigentum bestens vertraut.