Zielsetzung
Nicht zuletzt durch die Ukraine-Krise ergeben sich in manchen Bereichen des Bauwesens erhebliche Materialpreissteigerungen. Mit Erlassen vom 25.03.2022 und vom 22.06.2022 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Stoffpreisgleitklauseln für die Bauaufgaben des Bundes eingeführt. Einzelne Länder sowie Städte und Gemeinden verfahren in Anlehnung an den Erlass oder entwerfen anderweitige Vorgehensweisen bei der Vereinbarung von Preisanpassungen.
Ziel des Seminars ist es, die Preisanpassungen entsprechend der Formblätter 225 und 225a des Vergabehandbuches des Bundes anhand von Beispielen zu veranschaulichen. Weiterhin werden Alternativen vorgestellt, die in der täglichen Praxis angewandt zu einem praxisnahen Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen.